nachfolgend das Video zu meinen beiden Reden (Begründung und Aussprache) vom 09.05.2018 zum Gesetzesentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Kreistagswahlrechts.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die demokratische Legitimation der gewählten Kreisräte erhöht werden. Wahlbewerber sollen sich zukünftig dem Votum der Wahlberechtigten in mehreren Teilgebieten des Kreises stellen dürfen. Dabei soll auch der Missstand beseitigt werden, dass die in Konkurrenz zu den etablierten Parteien antretenden Parteien und Wählervereinigungen strukturell benachteiligt sind, mit ihren Bewerbern eine flächendeckende Kandidatur im Kreis sicherzustellen. Anknüpfend an das bis 2013 geltende Kreistagswahlrecht soll die Kandidatur eines Bewerbers für den Kreistag daher nicht mehr auf einen Wahlkreis beschränkt bleiben; vielmehr soll zugelassen werden, dass der Bewerber zusätzlich in einem weiteren Wahlkreis des Landkreises in den Wahlvorschlag seiner Partei oder Wählervereinigung aufgenommen werden kann. Der Entwurf setzt insoweit die ursprünglich von der Fraktion der FDP/DVP und der Fraktion der CDU erstellten Regelungen in Geltung (Gesetzentwurf zur Änderung des Kreistagswahlrechts vom 24. Juni 2003, Drucksache 13/2175).
Link: Tagesordnung vom 09.05.2018 und Drucksache zum Gesetzesentwurf der AfD
Lars Patrick Berg
Mitglied des Landtages von Baden-Württemberg