Der Verfassungsschutz: Schwert und Schild der Regierung
sollten bei Ihnen Assoziationen zu einem anderen, vergangenen deutschen Staat entstehen, so sind diese natürlich rein zufällig!
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz sind nicht erfüllt
die AfD darf nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Also kreiert der VS ein Novum und erklärt die AfD zum "Prüffall". Prüfen und beobachten ist allerdings die originäre Aufgabe des Verfassungsschutzes. Und nein, durch die Verkündung des "Prüffalls" soll natürlich nicht der politische Gegner stigmatisiert werden. Oder doch?
AfD als "Prüffall" des Verfassungsschutzes - ein juristischer Kommentar ...>>mehr
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Medienberichten zufolge stützt sich das Bundesamt für Verfassungsschutz bei seinem „Gutachten“ über die AfD auch auf Publikationen der linksextremen sogenannten „Antifa“.
Damit fließen Behauptungen radikallinker Gruppen, die sich als Privat-Stasi aufspielen, als ganz normale Quellen in das "Gutachten" ein. Das ist unseriös und parteiisch und bekräftigt den Verdacht der politischen Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes. Offenbar ist mittlerweile kein fragwürdiges Mittel zu schade, um die unliebsame Konkurrenz der AfD zu diffamieren und im politischen Wettbewerb zu behindern.
Bereits mit der öffentlichen Ankündigung der ‚Prüfung‘ einer Beobachtung der AfD hat das Bundesamt für Verfassungsschutz eine rechtsstaatliche Grenze überschritten. Dass das ominöse ‚Gutachten‘ unverzüglich an die Medien durchgestochen wurde, aber vor der darin angegriffenen Partei geheimgehalten werden soll, ist ein weiterer Skandal.
Jetzt kommt auch noch die kaum verhohlene Zusammenarbeit mit linksextremen Denunzianten dazu, um eine von Millionen Bürgern gewählte und in allen Parlamenten vertretene Oppositionspartei zu diskreditieren.
Eilantrag und Klage gegen den "Prüffall" angekündigt