Der „globale Migrationspakt“ der UN
Von Karla Lehmann
Die zur Sicherung des Weltfriedens geschaffenen Vereinten Nationen – der UN-Gründungsvertrag wurde am 26. Juni 1945 von 50 Staaten unterzeichnet – haben unter Verleugnung eigener Prinzipien ihren Aktionsradius längst auf die Schaffung einer neuen Welt ausgeweitet.
Der „globale Migrationspakt“, zwar im Detail noch nicht bekannt, wird einen bevölkerungspolitisch brisanten Schlußpunkt setzen, wenn er denn durchgesetzt wird. Bereits 192 UN-Mitgliedsstaaten haben ihn abgesegnet und er soll im Dezember 2018 in Marokko unterzeichnet werden. Die UN-Migrationsbeauftragte Louise Arbour (DW 13.7.2018) gab bekannt, dass es sich um einen „globalen Pakt für eine sichere, geordnete und geregelte Migration“ handle, der davon ausgeht, dass Migration einfach eine „Tatsache in unser aller Interesse sei“! Er soll neue Perspektiven für eine legale Zuwanderung eröffnen. Die bekannte Mär vom „Zustrom an Arbeitskräften und Talenten“ aufwärmend, wird verordnet, dass nur so Wirtschaftsentwicklung und Lebensstandard in den alternden, entwickelten Ländern dieser Welt hoch zu halten seien! Welch ein Hohn! Wirtschafts-(und Entwicklungs-)hilfe müßte nach den Bekundungen der UN-Akteure also ab sofort in umgekehrte Richtung laufen! Schade um die vergeudeten Milliarden, die den verkehrten Weg genommen haben!
In den Herkunftsländern der Masse der Migranten, die alle Mitglieder der UN sind, werden nicht etwa Menschenrechtsverletzungen vor Ort geahndet, sondern als Anlaß genommen, die Problematik einfach auf völlig Unbeteiligte abzuwälzen unter Appell an deren humanitäres Gewissen. Ziel sind die entwickelten dichtbesiedelten kulturfernen Länder und nicht sichere, benachbarte und kulturnahe Länder mit großen Landreserven. Ähnliches trifft auf die Wirtschafts-Migranten zu, die mit ihrer Flucht darüber hinaus die Rückständigkeit des zurückgelassenen Heimatlandes vergrößern und keinesfalls verringern. Die provozierten Migrantenströme – mittlerweile schätzungsweise 250 Millionen Menschen – verstoßen gegen Artikel 1 (Erhalt von Friede und internationaler Sicherheit etc.) und Artikel 2 (souveräne Gleichheit aller Mitglieder etc.) der Charta der Vereinten Nationen, weil sie ein unruheauslösendes Bedrohungspotential darstellen und bereits zu wachsender Ungerechtigkeit, zu Überlastung des Sozial- und Rechtsstaates sowie des Bildungssystems geführt haben.
Die USA haben sich seit Dezember 2017 aus weiteren Verhandlungen mit der UN zurückgezogen, weil sie mit der Flüchtlingspolitik der UN nicht einverstanden sind. Offensichtlich hat der seit 2017 berufene ständige Vertreter der Bundesrepublik bei der UN, Herr Christoph Heusgen, davor langjähriger außen- und sicherheitspolitischer Berater der Bundeskanzlerin, sich mit dem „globalen Migrationspakt“ einverstanden erklärt, ohne dass vorher das Parlament oder das Volk befragt wurde.
Die Ungarn haben sich, wie am 18. Juli 2018 bekannt wurde, aus dem Pakt zurückgezogen, weil sie bezweifeln, dass Massen-Migration ein grundlegendes Menschenrecht sei – eine weise Annahme! Diese Erkenntnis möge auch unseren Polit-Strategen zum Wohle des deutschen Volkes möglichst bald dämmern!