Schuldig des 2-fachen versuchten Totschlags
Urteil: Geldstrafe ...

KV-RAVENSBURG - 23.11.2015
Sehr geehrter Dr. Groth,\r \r die Schwäbische Zeitung schrieb kürzlich, dass rechtsradikale Straftaten weniger verfolgt würden als linksradikale.\r \r Für folgenden Fall ist nun in Stgt Recht gesprochen worden:\r \r http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.krawalle-in-dresden-stuttgarter-wegen-krawallen-in-dresden-angeklagt.605903c6-9179-4bb5-9a3b-c914ef479982.html\r \r Der Angeklagte, der des zweifachen versuchten Totschlags an Polizeibeamten schuldig gesprochen wurde, erhielt 2000 € Strafe, die er an eine wohltätige Einrichtung zu zahlen hat. Dies ist nur ein Beispiel, wie massive linke Gewalt praktisch straffrei bleibt. Welcher Vater, welche Mutter kann heute es verantworten Ihre Kinder zur Polizei zu schicken? Wie immer schweigen die Medien fast ausnahmslos. Sie helfen zusammen mit diesen Richtern und Staatsanwälten mit, den Staat zu zerstören. Auch Sie schweigen.\r \r Wenn man nachforschen würde, würde man wohl feststellen, dass der Empfänger eine linke Einrichtung ist und die 2000 € werden vermutlich von einer linken Gruppe, die staatlich unterstützt wird, beglichen. Man ist ja solidarisch und vereint im guten Kampf. So bleibt dann wohl alles ungesühnt.\r \r Ich glaube, Sie sollten, wie an diesem Beispiel gezeigt wird, Ihren Bericht korrigieren. Wir werden noch eine opferbereite Polizei brauchen. Sie verdient unsere Unterstützung, auch gegenüber der Justiz.\r \r Ich würde mir wünschen, wenn Sie auch einmal auf das Problem der weisungsgebundenen Staatsanwälten in unserem Land eingehen würden. Damit wird die Demokratie ausgehebelt, denn wenn der Kläger (der Staatsanwalt) von der Regierung zurückgepfiffen wird, gibt es auch keinen Richter.\r \r Wir brauchen eine mutige, rechtsstaatliche orientierte Medien und keine „embedded“ Journalisten.\r \r Mit freundlichen Grüßen\r \r Bernhard Russ\r \r
\r \r Die Antwort ist bis dato ausstehend.
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